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Wer vor 15 Jahren in eine Zeitmaschine gestiegen und im Jahre 2010 wieder ausgespuckt worden wäre, bekäme beim Anblick unserer aktuellen Webseiten bestimmt eine Art Anfall. Dominierten in den 90ern noch eher puristische Seiten, die hier und da mit nervig-blinkenden Animationen “verschönert” waren, weiß das Auge heutzutage bei den meisten Social-Media-Seiten gar nicht, wohin es sich zuerst wenden soll. Der unregulierte Einsatz von multimedialen Inhalten bei Corporate Sites, Blogs oder privaten Seiten kann jedoch rechtliche Konsequenzen haben:
1. Vorsicht bei Fotos!
Das Internet macht es einfach: Die Suchmaschine angeworfen, schon gibt es Bilder zum gewünschten Keyword. Mit einem Rechtsklick landet die Datei auf dem PC und Minuten später auf der Website. Doch Vorsicht: Bilder unterliegen wie Audio- und Videodateien dem Urheberrecht und nicht weniger Blogger mussten bereits erfahren, dass die Rechte an harmlosen Kuchenbildern gnadenlos eingeklagt wurden. Auf der sicheren Seite sind die Betreiber von Webseiten wenn sie a) eigenes Fotomaterial verwenden können oder b) auf Bilddatenbanken wie Footolia, Pixelio oder Shutterstock zurückgreifen und sich schließlich c) soweit mit Creative Commons Lizenzen auskennen, dass Bilder von Picasa und Flickr bedenkenlos verwendet werden können. In einer Grundform und -größe gibt es bei diesen Anbietern Bilder gratis, für eine bessere Auflösung fällt ein kleiner Obolus an.
2. Vorsicht bei Videos!
Das Einbetten (Embedding) von Videos und Präsentationen, die Plattformen wie YouTube, Vimeo , blip.tv oder Mixpod hosten, bereitet einem Großteil der Nutzer keine technischen Schwierigkeiten mehr. Problematisch wird es jedoch, wenn das übernommene Video bereits per se eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht hat im Blog “Rechtzweinull” die juristischen Implikationen etwas genauer zusammengefasst – Lesebefehl! In der Rechtsprechung ist noch keine einheitliche Tendenz zu erkennen, es entscheidet – wie so oft – der Einzelfall und die genauen Umstände der Einbettung (technisch, gewerblich).
3. Vorsicht bei Musik!
GEMA-freie Musik hört sich meist gräßlich an und geübte Ohren erkennen bereits nach Sekunden, ob es sich um einen eigens produzierten Jingle oder Dateien aus den Untiefen des deutschen Leistungsschutzrechtes stammen. Seiten wie Soundcloud ermöglichen die bequeme, dauerhafte und sichere Einbindung von Sounddateien auf Webseiten. Journalisten können so ein Interview-Archiv anlegen oder junge Musiker eine Fanbase aufbauen.
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