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Facebook, Datenschutz und die Juristen

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Ja, was wären die deutschen Juristen ohne Facebook? Keine neuen Kanzleien, die ob des Abdrucks ihres Namens in der heimischen Käsepresse frohlocken und dort vor bösen Datenkraken aus den USA warnen. Oder Abmahngeier, die über Muttis herfallen, die im Internet ihre selbstgehäckelten Socken verticken und noch nie etwas von Creative Commons-Lizenzen für Bilder gehört haben. Aber Spaß beiseite, in dieser Woche kündigte der Hamburger Datenschutzbeauftragte an, ein Bußgeldverfahren gegen Facebook zu prüfen, weil angeblich Handy- und Maildaten der User ausgelesen werden. Jetzt macht Thomas Hutter in seinem Blog darauf aufmerksam, dass die Einbindung eines Facebook-Like-Buttons wohlmöglich die Änderung des Impressums auf privaten Webseiten nötig macht.

Ähnlich wie bei der Nutzung von Google Analytics werden bei der Einbindung des Like-Buttons über die iFrame-Technik Daten an US-Server gesandt. Schon Anfang Juni berichtete der Medienlotse hier im Blog, dass die Technik Facebook grundsätzlich in die Lage versetze, IP-Adresse und Herkunfts-URL der User auszulesen, ungeachtet dessen, ob der Button auch tatsächlich benutzt wird. Somit können umfangreiche Surf- und Bewegungsprofile erstellt werden.

Rechtsanwalt Thomas Helbing schließt aus dieser Tatsache eine Pflicht für Webseitenbetreiber zur Impressumsänderung, falls sie den Button benutzen: “Kaum ein Nutzer dürfte erwarten, dass sein Browser eine Anfrage an Facebook sendet, wenn er eine beliebige Webseite aufruft, die einen kleinen “Gefällt mir” Button von Facebook enthält (wovon er zuvor meist auch gar nichts weiß). Erst recht erwartet er nicht, dass Facebook erfährt, wann und welche Seite er besucht hat, unabhängig davon ob er mit dem Social Plugin interagiert oder es gänzlich ignoriert.”, schreibt er in seinem Blog.

Da guter Rat in Zeiten des Internets nicht unbedingt teuer sein muss, hat auch der Medienlotse sein Impressum angepasst und weist darauf hin, dass bei der Nutzung des Like-Buttons keine iFrame-Technologie verwendet wird. Die wird von WordPress als Webseitenbetreiber auch gar nicht erlaubt. Zuletzt hatte die Stadt Hamburg mit großem Brimborium darauf hingewiesen, den Like-Button auf Seiten wie hamburg.de nicht mehr zu verwenden.

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